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Reiseversicherungen ganz einfach- mit der Hanse-Merkur HMRM_RGB_150b

 

Jeder freut sich auf seinen Urlaub und bucht in deshalb mitunter schon weit im Voraus. Mi Ihrer Reservierung beim Vermieter gehen Sie einen Vertrag ein, der beiderseits verbindlich ist. Was jedoch, wenn ein kurzfristiges Ereignis (z. B. Krankheit) die Vorfreude zunichte und einen Urlaub nicht möglich macht? Auch in diesem Falle ist der Gast zur Zahlung des Mietpreises an den Vermieter verpflichtet. Gleiches gilt für einen Abbruch des Urlaubs.

Wer möchte jedoch den Urlaubsplatz bezahlen und ihn gar nicht nutzen? Für diesen Fall gibt es Reiseversicherungen. Hier kann man ein solches Risiko bereits für ein geringes Entgelt versichern und muß im Falle eines Falles nichts bzw. nur den Selbstbehalt zahlen.

 

Geben Sie einfach Ihre Daten in die folgenden Maske ein, lassen sich die Kosten für Ihre Reiseversicherung berechnen und schließen Sie die Versicherung bei Bedarf ab:

 

 

Wichtig ist nur, daß die Versicherung innerhalb von 21 Tagen nach Reisebuchung abgeschlossen wird, Informationsblatt, Buchungsbestätigung und der quittierte Zahlbeleg aufgehoben werden.

Die Prämie muß in unserem Falle nur einmal je Mietobjekt gezahlt werden.